Debatte zum Thema Eingetragene Partnerschaften
10.12.2009: Abstimmungsdetails nach Augenzeugenberichten:
Nach Augenzeugenberichten hätte mancher ÖVPler hätten aus “Versehen” fast dagegen gestimmt.
Andere ÖVPler haben sich mit einem zerknüllten Stimmzettel - als Zeichen des Protests - dem Klubzwang unterworfen (und für die eingetragenen Partnerschaften gestimmt).
BZÖ: Stimmte nach Augenzeugenberichten gegen die eingetragenen Partnerschaften, mit Ausnahme von Peter Westentaler, Gerald Grosz und Kurt Liszt.
Da auf Antrag der FPÖ namentlich abgestimmt wurde, wird die Abstimmungsliste auch auf den Seiten des Parlaments veröffentlicht werden.
Die FPÖ hat ihre Reden auf youtube veröffentlicht:
10.12.2009 Presseaussendungen zum Thema
BZÖ-GROSZ: Stimme eingetragener Partnerschaft zu
Utl.: Keine Privilegierung, sondern Ausdrucks des Respekts vor unterschiedlichen Lebensformen
Wien/Graz (OTS) - Nachdem der Parlamentsklub des BZÖ seinen Abgeordneten die Abstimmung über die eingetragene Partnerschaft freigestellt hat, stimmt der
steirische BZÖ-Chef und Nationalratsabgeordnete Gerald Grosz dem Partnerschaftsmodell des Justizministeriums im Rahmen der heutigen Sitzung des Nationalrates zu. Das gab Grosz im Rahmen seiner heutigen Rede im
Nationalrat bekannt.
Die Einzigen in Österreich, die über dieses Thema noch emotional diskutierten, seien die Politiker selbst. Der Großteil der Bevölkerung erkenne die unterschiedlichen Lebensformen in
Österreich als "die Realität des Faktischen" an. "Willkommen im 3. Jahrtausend, willkommen im 21. Jahrhundert", so Grosz. "Meine gesellschaftspolitische Definition der Familie baut auf der
Realität der Formen des Zusammenlebens unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf. Familie in Österreich findet heute mit oder ohne Trauschein, mit oder ohne Kinder, seit frühen Jugendtagen gemeinsam oder in einer
neuen Partnerschaft, zwischen Mann und Frau oder zwischen selbstbestimmten mündigen Frauen und Frauen oder Männern und Männern statt. Auch wiederverheiratete Geschiedene sind selbstverständlich Familie, wie auch
alleinerziehende Väter und Mütter die sich um die Zukunft ihrer Kinder kümmern. Sämtliche Formen des liebevollen Zusammenlebens verdienen daher Respekt und faire Behandlung vor dem Gesetzgeber", betont Grosz.
Aus Sicht des steirischen BZÖ-Chefs gehe es in diesem Entwurf auch keinesfalls um eine Bevorzugung gegenüber der unantastbaren Ehe, sondern schlichtweg um die gesetzliche Basis für die
bereits seit Jahrzehnten real existierenden Lebensformen in Österreich. Es bleibe in diesem Entwurf auch die Ehe unangetastet. "Ich persönlich sehe auch keinerlei Privilegierung im neuen Partnerschaftsgesetz,
da eine "Privilegierung" einen materielle Vorteil ohne unmittelbare Gegenleistung darstellt. Die Steuer- und Sozialabgabenpflicht - zumindest in Österreich - unterscheidet nicht zwischen homo- und
heterosexuellen Personen, auch nicht zwischen dicken und dünnen und schon gar nicht zwischen zeugungsfähigen oder zeugungsunfähigen Personen. Die Leistungen des öffentlichen Haushaltes und des Sozialsystems kommen
sämtlichen Personen auf Grundlage der Bedürftigkeit zu Gute", so Grosz in Hinblick auf Regelungen des Gesetzes im Sozialbereich.
FPÖ-Kitzmüller: "Eingetragene Partnerschaft" ist ein Angriff auf die Ehe als Keimzelle des Staates
Utl.: Klares NEIN der FPÖ zur "Homo-Ehe"
Wien (OTS) - Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat komme es zu einer weitestgehenden Gleichstellung der EP (Eingetragenen Partnerschaft) mit der Ehe, kritisiert die freiheitliche Familiensprecher
NAbg. Anneliese Kitzmüller: "Wer das Gegenteil behauptet, hat die Bemerkungen nicht gelesen, nicht verstanden oder gibt sich wie so oft einer Selbsttäuschung hin." Kitzmüller weiter: "An stabilen
Beziehungen, aus denen Kinder hervorgehen, sollte der Staat ein eminentes Interesse haben. Von diesen Familien hängt doch das physische Fortbestehen unseres Heimatstaates, unseres Volkes und unserer traditionellen
Werte ab."
Entscheidend sei, ob Paare miteinander Kinder haben oder nicht und ob diese wiederum in einer stabilen Beziehung aufwachsen oder nicht. Am ehesten sei dies in der Ehe gewährleistet, wo Heterosexuelle einander
öffentlich versprechen, in "unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten" (§44 ABGB). "Daher muss die Förderung dieser optimalen
Form des Zusammenlebens für den Staat oberste Priorität haben", so Kitzmüller.
Der Staat gibt diesen Beziehungen aus gutem Grund einen rechtlichen Rahmen und begünstigt sie durch diverse Förderungen und Erleichterungen z.B. im Steuerrecht, Erbrecht usw. Das staatliche Interesse an der Ehe sei
nicht zu leugnen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bzw. der österreichische Verfassungsgerichtshof haben der Ehe eine Sonderstellung zuerkannt. "An einem eheähnlichen Zusammenleben von
Homosexuellen ist kein öffentliches Interesse erkennbar", hält Kitzmüller fest. Beispielsweise ergaben in den USA Volksabstimmungen in 22 Staaten ein klares Nein zur "Homo-Ehe", zuletzt in New York
trotz Unterstützung der Demokraten.
Kitzmüller erkennt hinter dem heutigen Beschluss eine weiterführende Strategie: "Ganz subtil versucht man, mit allen Mitteln die tradierte Form des Zusammenlebens von Mann und Frau, nämlich die Ehe auszuhebeln
und ad absurdum zu führen. Ist denn den linken Meinungsführern nichts mehr heilig und schützenswert? Hier ist ein teures Gesetz beschlossen worden, das wenn man internationalen Statistiken Glauben schenkt, gerade 1
Promille der österreichischen Bevölkerung betrifft", so die freiheitliche Familiensprecherin.
SPÖ-Jarolim über die Eingetragene Partnerschaft: Großer Schritt - hätte aber noch größer ausfallen können
Wien (OTS/SK) - "Mit der Eingetragenen Partnerschaft haben wir einen großen Schritt gemacht, es hätte aber ein noch größerer sein können", so SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag im
Nationalrat. "Worin liegt das Problem, dass Lebensformen, die Alltag sind, bisher nicht vom Staat anerkannt wurden? Man hat sich zu wenig damit auseinandergesetzt, aber jetzt wurde ein Schritt in die richtige
Richtung gemacht", so Jarolim.
Der politische Kampf gegen die Diskriminierung Homosexueller war ein sehr langer, das Totalverbot von Homosexualität wurde erst 1971 aufgehoben. Auch für die Aufhebung des Paragraphen 209 waren mehrere
gerichtliche Entscheidungen nötig - "für etwas Selbstverständliches", so Jarolim.
"Wir sind jetzt zwar einen Schritt weiter. Aber warum kann das Standesamt nicht der Ort der Registrierung der Eingetragenen Partnerschaft sein?", kritisierte der Justizsprecher. "Viele der
Regelungen für die Eingetragene Partnerschaft sind vernünftig und naheliegend, die wechselseitige Beistands- und Unterhaltspflicht etwa ist in jeder Ehe selbstverständlich", begrüßte Jarolim die Vorteile des
neuen Gesetzes.
"So dankbar ich für dieses neue Gesetz bin, in vielen Punkten wurde auch stark gebremst", so der SPÖ-Justizsprecher abschließend. (Schluss) bj
ÖVP-Donnerbauer: Eingetragene Partnerschaft bietet Rechtssicherheit -guter Kompromiss gelungen
Utl.: ÖVP ist und bleibt nach wie vor die Familienpartei in diesem Land
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit der heutigen Beschlussfassung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft (EPG) beenden wir einen jahrelangen Prozess, der viele Diskussionen und Verhandlungen beinhaltet hat
und von vielen Emotionen und leider auch von Polemik geprägt war. Wir kommen mit diesem Gesetz unserer Aufgabe als Gesetzgeber nach, indem wir Menschen in diesem Land rechtliche Rahmenbedingungen bieten, die sie
bisher nicht hatten. Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer bei der Debatte zum Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft - EPG im Nationalrat.
Er habe fast noch kein Thema erlebt, welches eine so hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren habe, und wo schon ein Satz darüber zu einer Spitzenmeldung in den Medien führen konnte, so Donnerbauer. "Es gibt nur
wenige Themen, die so diskutiert wurden wie diese einfache Frage, ob man zwei Menschen, die langfristig und dauerhaft füreinander da sein und gegenseitig Verantwortung übernehmen wollen, auch eine rechtliche
Absicherung geben soll. Genau dies beantworten wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss mit einem klaren Ja." Genauso werde die besondere Stellung der Ehe, die dem Fortbestand der Menschen und der Erziehung von
Kindern dient, weiter aufrechterhalten und abgesichert, führte Donnerbauer aus.
Der Justizsprecher appellierte an die Abgeordneten, das Thema sachlich zu argumentieren. "Es steht uns nicht zu, religiöse Gebote zu schreiben oder diese zu verändern - dazu sind wir nicht berufen",
appellierte Donnerbauer an die FPÖ, dieses Thema nicht als politisches Kleingeld zu missbrauchen. Es sei einfach eine gesellschaftliche Realität, dass es Menschen gleichen Geschlechts gibt, die auf Dauer miteinander
leben wollen. Das sei unserer Rechtsordnung auch nicht grundsätzlich fremd, verwies der Justizsprecher auf schon geltende Gesetze für Lebensgemeinschaften. Zudem würden auch verfassungsrechtliche Bestimmungen eine
Ungleichbehandlung verbieten, nannte Donnerbauer das Diskriminierungsverbot. "Was wirklich gefehlt hat, ist ein eigenes Rechtsinstitut, das nicht nur rechtliche Konsequenzen knüpft, sondern beiden Partnern
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gibt - und diese Lücke wollen wir heute schließen."
Als Voraussetzung für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche sieht das Gesetz die Volljährigkeit vor. "Wichtig war uns, dass es für Paare gleichen Geschlechts nicht nur Rechte
gibt, wie es manche Gruppierungen gewünscht haben, sondern auch Pflichte. Wir sagen auch ganz klar, was wir nicht haben wollen, zum Beispiel die Adoption von Kindern, weil diese grundsätzlich die Chance haben
sollen, zwei Elternteile verschiedenen Geschlechts zu haben."
"Die Behördenfrage wurde bei dieser Debatte vielfach zur Fahnenfrage. Wichtig für die Betroffenen ist, dass es eine solche Partnerschaft gibt, dass damit ein Rechtsrahmen vorhanden ist und sich daraus auch
rechtliche Konsequenzen ergeben. Nicht vorrangig ist letztlich, über welche Behörde diese Partnerschaft geschlossen wird", verwies der Abgeordnete auf die "sachlich begründete und richtige
Entscheidung" mit den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Eintragung finde vor allem aus verwaltungsökonomischen Gründen - da die Zahl von Partnerschaften sicherlich weit geringer sein wird als jene von
Eheschließungen, - nicht am Standesamt, sondern bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat statt. "Sonst hätte beispielsweise jeder Standesbeamte alle auch international geltenden Regeln ständig parat
haben müssen", begründete Donnerbauer.
Es sei ein guter Kompromiss gelungen, der jenen, die ein derartiges Instrument wollen und brauchen, Rechtssicherheit gewährt, der aber auch die besondere Bedeutung der Familie weiter anerkennt und das Wohl unserer
Kinder und deren Anspruch auf Mutter und Vater weiter schütze. "Die ÖVP ist und bleibt nach wie vor die Familienpartei in diesem Land. Die Interessen der Familien und Kinder sind damit voll gewahrt und bei der
ÖVP bestens aufgehoben", schloss Donnerbauer. (Schluss)
Grüne-Lunacek: Freude über Eingetragene Partnerschaft wird durch 45 Diskriminierungen schwer getrübt
Utl.: Steinhauser: Grüne bieten Unterstützung für Klagen an
Wien (OTS) - Die Grünen werden heute bei der Eingetragenen Partnerschaft symbolisch abstimmen. 18 Abgeordnete stimmen dagegen, zwei - eine Frau und ein Mann -dafür. Der Grund ist, dass die Eingetragene
Partnerschaft ein erster wichtiger Schritt ist, weil sie die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften fördert. Es gibt aber weiterhin 45 Abweichungen von der Ehe.
"Ich freue mich darüber, dass es mit dem heutigen Beschluß des Nationalrates erstmals in Österreich ein Rechtsinstitut zur Anerkennung lesbischer und schwuler PartnerInnenschaften geben wird; dass langjährige
Paare nun zu den Pflichten, die sie schon haben, auch einige wichtige Rechte bekommen - wie Erb- und Pensionsrecht, wie Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeit für PartnerInnen mit nicht-österreichischer
Staatsbürgerschaft. Doch zur Freude gesellt sich der Ärger über die immer noch 45 diskriminierenden Bestimmungen (vor allem für Kinder mit lesbischen Müttern oder schwulen Vätern) sowie die Verweigerung von
Familienbegriff und Standesamt für unsereins", kritisiert Ulrike Lunacek, Europaabgeordnete und Sprecherin der Grünen für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender, die die heutige Debatte im
Parlament verfolgte.
"Dieses Gesetz - just am Internationalen Tag der Menschenrechte - ist ein wichtiger erster Schritt zur umfassenden Gleichstellung. Aber es ist erst der Anfang. Österreichs Lesben und Schwule hätten sich fürs
Jahr 2010 was Umfassenderes verdient, und nicht neuerliche Diskriminierungen. Aber ich weiß um die Zähigkeit und den langen Atem, den wir brauchen: Schließlich begleitet mich der Kampf um gesellschaftliche
Anerkennung und rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen auch schon gute 20 Jahre meines Lebens...", betont Lunacek.
Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, kritisierte in seiner Parlamentsrede ebenso die 45 Abweichungen zur Ehe -
etwa, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht am Standesamt geschlossen werden darf oder die Absurdität, dass der 'Familienname' für lesbische und schwule Paare nur 'Nachname' heißen darf. Was in letzter Konsequenz einem Zwangsouting gleich kommt. Außerdem 18 Bestimmungen gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Weiters das dezidierte Verbot der Stiefkindadoption, also das fehlende Recht der Partnerin, des Partners das leibliche Kind der Partnerin, des Partners zu adoptieren.
"Die Grünen werden jene unterstützen, die gegen die Diskriminierungen klagen wollen". Steinhauser ist überzeugt, dass der heutige Gesetzesbeschluss nur ein Anfang ist und der Weg bis zur vollkommenen
Gleichstellung noch lange sein wird. "Positiv formuliert ist das Gesetz ein erster Schritt, kritisch betrachtet bereits reformbedürftig, bevor es noch in Kraft tritt", so Steinhauser.
BZÖ-Scheibner: Homo-Ehe ins alte Korsett des Eherechts gezwängt
Utl.: Ungleiches wird gleich geregelt
Wien (OTS) - Zum Beschluss der Homo-Ehe kritisierte der stellvertretende BZÖ-Klubobmann Abg. Herbert Scheibner, dass die eingetragene Partnerschaft "in das alte Korsett des Eherechts gezwängt wurde,
statt auf neue gesellschaftliche Umstände einzugehen." Deshalb - und weil Ungleiches gleich geregelt werde - wird das BZÖ einen Rückverweisungsantrag stellen, kündigte Scheibner an. Weil "die
Gewissensentscheidung sehr sensibel ist", wurde die Abstimmung im BZÖ-Parlamentsklub freigegeben.
"Ein Abgeordneter kann bei uns frei nach seinem Gewissen entscheiden", so Scheibner, der in diesem Zusammenhang den Klubzwang bei der ÖVP kritisierte. Beim BZÖ sei der Abstimmung eine demokratische Debatte
im Klub vorangegangen. Gleichzeitig mahnte Scheibner, dass es "nicht in Ordnung ist, wenn Befürworter kritisiert werden, aber auch nicht, wenn wer dagegen ist!"
Scheibner betonte die liberale Haltung des BZÖ, denn "wie Menschen ein gemeinsames Leben gestalten wollen, das soll ihnen unbenommen sein." Wenn gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt unterschreiben
wollen, sollten sie es auch können. Völlig falsch ist für Scheibner aber, dass sich der Staat einmische - "da tut man den Betroffenen nichts Gutes!" Denn statt Selbstbestimmung werde die Unzertrennlichkeit
der Ehe - basierend auf dem fast 200 Jahre alten ABGB - übernommen. Am Ende auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft stünden Richter, Anwälte und Fragen des Unterhalts. "Das ist kein modernes Recht für
eine Partnerschaft, deshalb kann es nur die Ablehnung geben."
Kritisch sieht Scheibner die gleichgeschlechtliche Ehe noch in einem anderen Zusammenhang: "Für den Staat ist Privilegierung einer Gemeinschaft nur interessant, wenn Kinder vorhanden sind." Wenn zwei
Menschen zusammenleben, die keine Kinder haben und ein Partner keiner Beschäftigung nachgehen will - "dann sollen sie es tun - aber nicht die sozialen Kosten auf die Beitragszahler abwälzen", so Scheibner,
denn durch den Gesetzesentwurf werde "Ungleiches gleich geregelt." Deshalb sei laut dem stellvertretenden BZÖ-Klubobmann "kein Symbol zu setzen, um einem falschem Gesetz die Zustimmung zu geben."
FPÖ: Strache: SPÖ, ÖVP und Grüne beschließen Homo-Ehe gegen den Willen der Österreicher
Utl.: Ehemalige Familienpartei ÖVP ermöglicht fatales gesellschaftspolitisches Signal
Wien (OTS) - "Heute soll gegen den Willen der meisten Österreicher die sogenannte Homo-Ehe beschlossen werden", erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in seiner heutigen Rede im
Nationalrat. Besonders interessant sei hier natürlich das Vorgehen der ehemaligen Familienpartei ÖVP, die hier voll und ganz in das Geheule des Zeitgeists einstimme und dieses fatale gesellschaftspolitische Signal
ermögliche. Von Rot und Grün sei ja nichts anderes zu erwarten gewesen. Aber die angeblich christliche ÖVP mache dabei mit, wie die Institution Familie untergraben und ausgehöhlt werde. "Aber dafür werden Sie
die Rechnung vom Wähler sicher noch präsentiert bekommen", prophezeite Strache.
Der FPÖ-Chef stellte klar, dass Sexualität und Liebe Privatsache seien. Etwas ganz anderes sei es aber, ob eine Gesellschaft die private Lebensentscheidung gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens privilegieren
solle. Bei der Homo-Ehe handle es sich um eine eheähnliche Privilegierung gegenüber anderen Formen des nicht-ehelichen Zusammenlebens. Und hier stelle sich gleich zu Beginn die essenzielle Frage, welche besonderen
Leistungen dem Staat gegenüber eine solche Sonderbehandlung überhaupt rechtfertigen würden. Bei der Privilegierung der Ehe sei die besondere Leistung für den Staat klar. Die Sonderstellung der Ehe zwischen Mann und
Frau rühre daher, dass daraus Kinder hervorgehen könnten, Kinder, die in Zukunft den Staat und das Sozialwesen aufrecht erhalten würden. Bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen sei dies nicht möglich. Und deshalb
gebe es keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.
Homosexuellen-Gruppen würden mit dem Spruch "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" werben. "Und das ist eben der Irrtum", stellte Strache klar. Denn der Staat belohne mit dem Rechtsinstitut der
Ehe nicht die Liebe zwischen den Eheleuten, sondern die Aussicht auf Kinder, eine Aussicht, die durch die Ehe verbessert werde.
Der Begriff der Ehe werde im Bürgerlichen Gesetzbuch so definiert, dass zwei Personen verschiedenen Geschlechts ihren Willen erklären würden, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu
erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten, erläuterte Strache. Das allein sei der Grund, warum es in allen Gesellschaften, Rechtssystemen und Religionen ein mit der Ehe vergleichbares Rechtsinstitut
gegeben habe und gebe. Natürlich würden hier Grauzonen existieren. Es gebe auch heterosexuelle Paare, die trotz Heirat keine Kinder wollten oder leider bekommen können. Aber das bewege sich im Promille-Bereich und
bedürfe keiner besonderen gesetzlichen Berücksichtigung. Bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft seien hingegen von vornherein keine Kinder zu erwarten.
7.12.2009, Christoph Humpf: Nein zu "Eingetragene Partnerschaft" - stoppt "Homo-Ehe"
Utl.: Wenn die ÖVP daran festhält, christliche Werte vertreten zu wollen, soll sie den Klubzwang bei der Abstimmung aufheben
Wien (OTS) - Am Sonntag, 6.12.09 fand in Wien die Demonstration "Für die Familie - gegen Eingetragene Partnerschaft" statt. Nachdem der Fackelzug aus ca. 60 Vertretern vieler Gesellschaftsschichten und
Altersgruppen von der Karlskirche durch den Ring beim Parlament angelangt war, sprachen dort ausgewählte Persönlichkeiten wie z.B. Martin Lohmann, Träger des "Goldenen Ehrenzeichens" für Verdienste um
die Republik Österreich, Mag. Dietmar Fischer von "Human Life International" und Mag. Gernot Steier, Generalsekretär der "Christlichen Partei Österreichs" (CPÖ) über die negativen Auswirkungen
des Gesetzes "Eingetragene Partnerschaft".
Die Verhinderung von Feiern am Standesamt und das Verbot der Adoption und weitere bisherige Unterschiede zur Ehe von Mann und Frau ist nach Ansicht Christoph Humpfs, Sekretär des überparteilichen
Veranstaltungsgremiums "Für die Schöpfungsordnung", reine Augenauswischerei, da diese langfristig durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden. Überdies lehne die schweigende
Mehrheit der Österreicher dieses Gesetz für ca. 1- 2 % homosexuelle Österreicher ab.
Darum wäre es wichtig, neben dem Rechtsinstitut Ehe kein neues Gesetz zu schaffen. Jede finanzielle Begünstigung der i.d.R. Regel doppel-verdienenden gleichgeschlechtlichen Partnern ist gegen das
Staatsziel des sozialen Ausgleich-Schaffens gerichtet und diskriminiert Familien. Nach Lohmann sind
Ehe und Familie zugleich der Kern einer Gesellschaft. "Die Ehe in ihrer Einzigartigkeit zu schützen ist kein freiwilliger Luxus, sondern Pflicht eines jeden politisch Verantwortlichen. Hier ist der besondere Schutz des Staates nichts Zusätzliches, keine fakultative Zusatzleistung, sondern existentielle Notwendigkeit."
Durch automatisch erfolgende psychologische Gleichstellung gleich-geschlechtlicher Paare mit der Ehe und zunehmenden Einfluß der Homo-Lobby in die Erziehung in Schule und Universität wäre außerdem ein
weiterer Schritt des "Gender Mainstreamings" erreicht, wonach die biologische Verfaßtheit des Menschen als Mann und Frau und seine prinzipielle gegengeschlechtliche Zugeordnetheit durch die Wahl des
psychologischen Geschlechtes und des sexuellen Verhaltens (hetero-, homo-, trans-, bisexuell etc.)relativiert oder ersetzt werden soll.
Kritisch zu bewerten sind auch Partnerschaften zwischen Pflegesohn und Pflegevater, zwischen Adoptivkind und Adoptivvater nach Auflösung der Adoption, die Eintragung der Partnerschaft, wenn eine solche
gar nicht beabsichtigt ist, aber der Arbeitsmarkt für den ausländischen Partner geöffnet werden soll, und die Hinterbliebenenpension für Homosexuelle.
Eine bisherige rechtliche Diskriminierung homosexuell empfindender Personen gibt es schon aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht. Alle Rechte, die sich gleichgeschlechtliche Partner gegenseitig
einräumen wollen, können sie auch privatrechtlich durch Vertrag sichern.
In einer so heiklen Sache mit noch unabsehbaren Folgen auf die weitere Diskriminierung von Familien wäre es mehr als angebracht, die Abgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden zu lassen und den
Klubzwang aufzuheben. Wenn die ÖVP immer noch den Anspruch stellt, christliche Werte vertreten zu wollen, soll besonders sie in dieser Sache christliche Urteilsgründe ihrer Abgeordneten gegen das EPG respektieren.
|